Die Polizei Osnabrück beschlagnahmt das Handy eines Zeugen, der einen Einsatz filmt. Das Landgericht urteilt: Das war nicht rechtens. Und was sagt die Landesregierung nach dem wegweisenden Urteil? Die gibt sich schmallippig.
Die Polizei Osnabrück beschlagnahmt das Handy eines Zeugen, der einen Einsatz filmt. Das Landgericht urteilt: Das war nicht rechtens. Und was sagt die Landesregierung nach dem wegweisenden Urteil? Die gibt sich schmallippig.