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Aufregung in Eversburg Hahn kräht ständig: Osnabrückerin erstattet Anzeige wegen Lärmbelästigung

Von Cornelia Achenbach | 11.09.2023, 08:27 Uhr 22 Leserkommentare

Wenn morgens um 6 in einem Wohngebiet in Eversburg der Hahn kräht, dann schwillt der Nachbarschaft der Kamm. Mit dem Weckruf ist es ja auch nicht getan: Das Tier kräht und kräht und beschäftigt mittlerweile die Polizei und die Stadt Osnabrück.

Eins vorweg: Niemand will hier dem Hahn irgendetwas Böses. „Es ist ein sehr schöner Hahn“, sagt Christa Schrader. „Man würde ihm ein paar mehr Hühner wünschen“, sagt ein Nachbar. „Ich habe gelesen, dass ein Hahn so mit sieben bis fünfzehn Hühnern zusammen gehalten werden sollte. Und der hier hat nur so zwei oder drei.“

„Er geht uns fürchterlich auf den Geist“

Ja, die Bewohner des Mehrfamilienhauses an der Atterstraße kennen sich mittlerweile aus in Sachen Hühnerhaltung. Aber der Hahn ist auch wirklich schwer zu ignorieren. Allein während des Gesprächs mit unserer Redaktion kräht er ein gutes Dutzend Mal. „Ich bin vor sieben Jahren hier eingezogen, und seit etwa zwei Jahren gibt es diesen Hahn“, sagt Christa Schrader. Früher habe sie gerne auf dem Balkon gefrühstückt. Heute ertrage sie das Krähen nicht mehr.

„Der Hahn geht uns fürchterlich auf den Geist“, sagt eine weitere Bewohnerin des Hauses. Natürlich hätten sie versucht, mit den Hahn-Haltern zu reden. „Wir haben es mündlich versucht und schriftlich. Wir haben sogar Unterschriften gesammelt – aber das hat die gar nicht interessiert.“ Auch unserer Redaktion wird die Tür nicht geöffnet, obwohl erkennbar jemand zu Hause ist.

Im Juni hat es Christa Schrader schließlich nicht mehr ausgehalten: Online erstattete sie bei der Polizei Anzeige wegen Lärmbelästigung. „Wir sind dafür aber gar nicht zuständig“, sagt ein Sprecher der Osnabrücker Polizei auf Nachfrage. Deswegen habe man den Vorgang an das Ordnungsamt weitergeleitet. Seitdem wartet Christa Schrader auf eine Antwort.

Grundsätzlich Hühnerhaltung in Wohngebieten erlaubt

„Grundsätzlich dürfen Kleintiere wie Hühner oder ein Hahn auch in Wohngebieten gehalten werden. Nicht jede Lärmbelästigung verstößt gegen eine gesetzliche Regelung oder zieht eine Ordnungswidrigkeit nach sich“, sagt Stadtsprecher Simon Vonstein.

Ganz allgemein werde „Unzulässiger Lärm“ gemäß Paragraf 117 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) geahndet, so Vonstein. „Wer entgegen dieser Vorschrift ohne Anlass vermeidbaren Lärm verursacht, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, handelt ordnungswidrig.“

Tatsächlich ist es ein großer Zufall, dass ausgerechnet am Tag, an dem die Anwohner des Hauses an der Atterstraße unserer Redaktion den dauerkrähenden Hahn präsentierten, Christa Schrader Post von der Stadt Osnabrück erhält. Darin heißt es: „Zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit benötigen wir konkrete Zeitangaben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit der Hahn gekräht hat, beziehungsweise es zur Lärmbelästigung gekommen ist.“

Anwohnerin soll Krähprotokoll führen

Christa Schrader soll also ein Krähprotkoll führen. Auf unsere Nachfrage, ob sie dies auch tun werde, sagt sie: „Natürlich. Ich bin ja froh, dass man uns ernst nimmt.“

Noch bis Mitte September soll also jedes Kikeriki notiert werden. Nach einer Überprüfung komme es dann entweder zu einem Bußgeld oder zur Einstellung des Verfahrens, so Stadtsprecher Simon Vonstein: „Es gibt verschiedene Urteile zum Thema Hahnenschreie. Es handelt sich aber immer um Einzelfallentscheidungen der Zivilgerichte im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten.“

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22 Kommentare
Sabine Schwöppe
Ich würde liebend gern den Hahn morgens beim Frühstück auf dem Balkon hören, stattdessen gibt es bei uns an der Atterstrasse laute Autoposer und knatternde Moppeds, dagegen könnte man auch was machen…. Man könnte aber auch mal die Kirche im Dorf lassen !