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Party oder stiller Tag Ist das Tanzverbot in Osnabrück am Karfreitag noch zeitgemäß?

Von Thomas Wübker und Wilfried Hinrichs | 08.04.2023, 05:30 Uhr 28 Leserkommentare

In Osnabrück und in ganz Niedersachsen gilt von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, ein Tanzverbot in der Öffentlichkeit. Gefeiert wurde – und wird – trotzdem – halböffentlich. Clubbesitzer und Partygänger halten das Gesetz nicht mehr für zeitgemäß.

In diesem Artikel erfährst Du:
  • Warum es Ostern überhaupt ein Tanzverbot gibt

  • Warum der Dechant der St.-Johann-Gemeinde für dessen Erhalt ist

  • Was sich Club-Betreiber und Veranstalter wünschen

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