In Osnabrück und in ganz Niedersachsen gilt von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, ein Tanzverbot in der Öffentlichkeit. Gefeiert wurde – und wird – trotzdem – halböffentlich. Clubbesitzer und Partygänger halten das Gesetz nicht mehr für zeitgemäß.
In diesem Artikel erfährst Du:
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Warum es Ostern überhaupt ein Tanzverbot gibt
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Warum der Dechant der St.-Johann-Gemeinde für dessen Erhalt ist
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Was sich Club-Betreiber und Veranstalter wünschen