Das Landgericht Osnabrück hat einen 55-jährigen Mann verurteilt, weil er einen Aufkleber mit dem Hitlerjugend-Leitspruch „Blut und Ehre“ auf seinem Motorrad angebracht hatte. Die Erklärungen des Angeklagten wertete das Gericht als Ausrede – gegen ihn sprach auch die sonstige Dekoration seiner Maschine.