Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Gut ein Viertel der Grundstückseigentümer hat die Erklärung noch nicht abgegeben. Die Finanzämter wollen säumige Bürger zunächst erinnern.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Gut ein Viertel der Grundstückseigentümer hat die Erklärung noch nicht abgegeben. Die Finanzämter wollen säumige Bürger zunächst erinnern.