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Urteil am Landgericht Osnabrück „Goldjunge“ Tobias G. muss Opfer auszahlen – und erhält dafür sein Falschgold zurück

Von Hendrik Steinkuhl | 31.08.2023, 14:30 Uhr 2 Leserkommentare

Der bundesweit als „Goldjunge“ bekannt gewordene Tobias G. aus Schortens bekommt einen Teil seines Falschgoldes zurück, muss dafür aber seine Opfer auszahlen, denen er den Plunder am Osnabrücker Zoo verkauft hatte. Das hat nun das Landgericht Osnabrück entschieden. 

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