Lohnfortzahlung bei Krankheit ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber manche Arbeitgeber finden Wege, sich davor zu drücken. Offensichtlich auch die Firma Piepenbrock, wie die Klage einer Reinigungskraft vor dem Osnabrücker Arbeitsgericht zeigt. Ein Kommentar dazu. Kommentar