Eigentlich sollte er Rechnungen schreiben, Mahnbescheide veranlassen oder Anwälte einschalten, stattdessen surfte er im Internet. Durch die Untätigkeit eines Beamten sind der Stadt Osnabrück 38.000 Euro entgangen. Das Landgericht verurteilte den 49-Jährigen jetzt in zweiter Instanz wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.