Ende Januar 2023 wird die niedersächsische Steuerverwaltung damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr neu zu berechnen. Hierfür werden die niedersächsischen Finanzämter rund eine Million Zinsbescheide versenden.