Er spricht fast perfekt Deutsch, hat einen Ausbildungsvertrag in der Tasche und in Osnabrück Fuß gefasst. Trotzdem soll ein junger Syrer bis Oktober das Land verlassen. Die Bundesrepublik will ihn gemäß Dublin-III-Verordnung zurück nach Kroatien schicken, wo er vor anderthalb Jahren erstmals EU-Boden betreten hat.