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CDU als Ideenstifter Grüße von der Abzock-Front: Landgericht verurteilt Internet-Betrüger

Von Dirk Fisser | 17.02.2012, 12:50 Uhr

Urteil im Mammut-Prozess um Internet-Abzocke: Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert - unter anderem 15000 Euro von der CDU. Die hatte den 37-Jährigen allerdings erst auf die Idee gebracht.

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