Urteil im Mammut-Prozess um Internet-Abzocke: Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert - unter anderem 15000 Euro von der CDU. Die hatte den 37-Jährigen allerdings erst auf die Idee gebracht.