Es bleibt dabei: Der Mörder der Osnabrücker Prostituierten Lilly muss für neun Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 22. Januar 2015 rechtskräftig.