Ein Artikel der Redaktion

BGH zum Fall Lilly Urteil im Osnabrücker Prostituiertenmord rechtskräftig

Von Sebastian Stricker | 07.08.2015, 17:45 Uhr

Es bleibt dabei: Der Mörder der Osnabrücker Prostituierten Lilly muss für neun Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 22. Januar 2015 rechtskräftig.

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