Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin, haben Musikverlage kein Recht ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Eine Entscheidung, die auch Osnabrücker Musikverlage trifft. Foto: Marcus Brandt/dpa BildfunkMitte November hatte das Kammergericht Berlin entschieden, dass die GEMA nicht berechtigt ist, Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern pauschal an Musikverlage auszuschütten, wie es bisher gängige Praxis war. Mit dem Urteil
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