Osnabrück. 15000 Osnabrücker müssen am ersten Advent wegen der Entschärfung von Blindgängern ihre Häuser verlassen. Müssen sie wirklich? Über die rechtlichen Aspekte sprachen wir mit Prof. Dr. Pascale Cancik, Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Osnabrück.
Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt so eine Evakuierung? Die Evakuierung findet ja statt, weil die Gefahr besteht, dass eine Bombe bei der Entschärfung explodieren kann. Das ist eine besondere Gefahrensituation, und da greift das Gefahre
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
Kommentar schreiben!