Das Gericht folgte der Argumentation der N-Bank, die geltend gemacht hatte, dass die Möwe die im Rahmen der Projekte gemachten Einnahmen und Ausgaben zuwendungsrechtlich nicht ordnungsgemäß abgerechnet habe. Deshalb hatte die Investitions-
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
6 Kommentare zum Thema