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Räumungsklage kein Selbstläufer Investor darf erst abreißen, wenn Mieter in Osnabrück neue Wohnungen haben

Von Rainer Lahmann-Lammert | 31.07.2019, 17:45 Uhr

Bevor der Abrissbagger kommt, müssen für zwei Menschen neue Wohnungen gefunden werden. Vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts ging es am Mittwoch um die Entmietung des Hauses Herderstraße 56. Auf dem Areal will ein Investor 20 Eigentumswohnungen bauen. Die Richterin machte aber deutlich, dass eine Räumungsklage kein Selbstläufer ist.

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