Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom Landgericht Osnabrück verhängte Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren gegen einen heute 33 Jahre alten Angeklagten aus Osnabrück wegen Totschlags bestätigt. Der Mann hatte an Gründonnerstag 2018 seine Mutter erschlagen und anschließend zerstückelt.