
Die Straßenausbaubeitragssatzungen in der Samtgemeinde Neuenkirchen entsprechen nicht mehr dem geltenden Recht – und das nicht erst seit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) im vergangenen Jahr. Eine Neufassung ist erforderlich. Fest steht: Für die Anlieger wird es teurer.
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