Am Ostersonntag hatte die Kreisverwaltung mitgeteilt, laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung sei man verpflichtet, eine Ausgangssperre verpflichtend anzuordnen. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz habe an drei Tagen in Folge über 150 g
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
Kommentar schreiben!