Eine große Menge harter Kinderpornografie kann auch einen bislang unbescholtenen Angeklagten ins Gefängnis bringen. Ein 60 Jahre alter Angeklagter aus Meppen stand aus diesem Grund erneut vor Gericht. Das erste Urteil gegen ihn wurde „einkassiert“.
Eine große Menge harter Kinderpornografie kann auch einen bislang unbescholtenen Angeklagten ins Gefängnis bringen. Ein 60 Jahre alter Angeklagter aus Meppen stand aus diesem Grund erneut vor Gericht. Das erste Urteil gegen ihn wurde „einkassiert“.