
Seit dem 15. März gilt die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Wer bis zu diesem Stichtag seinen Impf- oder Genesenenstatus nicht nachgewiesen hat, dem droht im schlimmsten Fall ein Tätigkeitsverbot. Wann wird es verhängt? Und wie ist der aktuelle Stand im Emsland?
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