
Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich müssen bis Dienstag, 15. März 2022, ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sollte dies nicht erfolgen schaltet sich der Landkreis ein - mit Konsequenzen für die Angestellten.
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