Ursprünglich sprach das Amtsgericht Meppen den Angeklagten vergangenes Jahr aufgrund unzureichender Beweislage frei. Nun hat das Landgericht Osnabrück das Urteil gekippt und verhängte eine deftige Geldstrafe gegen den Emsländer.
Ursprünglich sprach das Amtsgericht Meppen den Angeklagten vergangenes Jahr aufgrund unzureichender Beweislage frei. Nun hat das Landgericht Osnabrück das Urteil gekippt und verhängte eine deftige Geldstrafe gegen den Emsländer.