Wie wir berichteten, betrifft das Planfeststellungsverfahren den ersten Abschnitt der insgesamt 84 Kilometer langen Trasse von Meppen nach Emstek. Die aktuellen Unterlagen befassen sich mit der elf Kilometer langen Trasse zwischen der A 31 und der B 70 bei Meppen.
37 Aktenordner
"Mit 37 Aktenordnern haben wir es mit einem Vorgang von erheblichem Umfang zu tun", sagt BI-Sprecher Karsten Osmers. Diese relativ kurze Frist für Einwendungen und Stellungnahmen verwundere in Anbetracht der umfangreichen Planungsarbeiten, einschließlich einer FFH- und Umweltverträglichkeitsstudie. Die Eile sei insofern "nicht angemessen". Hier wäre das Ausschöpfen der gesetzlich möglichen Frist von drei Monaten "fair und wohltuend" gewesen, insbesondere für die vornehmlich ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter von NABU und BUND, denen die Einwendungen und Stellungnahmen gesetzlich zugestanden werden.
Landkreise nicht zuständig
Dabei erinnert die Bürgerinitiative daran, dass für die spätere Planung und Ausführung des Ausbaus der E 233 die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und nicht etwa die Landkreise Emsland und Cloppenburg verantwortlich sind. Wie die BI in einer Pressemitteilung ergänzt, werde sie in Kürze weitere Veranstaltungen und Aktionen zum Thema E 233 durchführen. Sie kündigt für Mitte September eine öffentliche Informationstagung in Meppen sowie Flugblattaktionen in mehreren emsländischen Städten an.