Das Amtsgericht Meppen hat einen 63-jährigen Mann wegen wiederholter Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Anklage hielt dem Meppener vor, im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung seinem Widersacher in ehrverletzender Weise beleidigt zu haben.