Die neue Evangelische Friedhofssatzung in Alt-Lotte bereitet einem Grabpächter Verdruss: Er soll seine alte Bepflanzung auf 1,50 Meter stutzen. Warum hat er Widerspruch eingelegt? Und was sagt die Kirchengemeinde dazu?
Die neue Evangelische Friedhofssatzung in Alt-Lotte bereitet einem Grabpächter Verdruss: Er soll seine alte Bepflanzung auf 1,50 Meter stutzen. Warum hat er Widerspruch eingelegt? Und was sagt die Kirchengemeinde dazu?