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Einspruch beim Landeskirchenamt Pastorenwahl in Alt-Lotte muss wiederholt werden

Von Ursula Holtgrewe | 28.07.2019, 15:23 Uhr

Es wird länger dauern als gedacht, bis die evangelische Kirchengemeinde in Alt-Lotte einen neuen Pastor begrüßen kann: Wegen eines Verfahrensfehlers muss das Prozedere erneut durchlaufen und die Wahl wiederholt werden. Auslöser ist ein Einspruch, der beim westfälischen Landeskirchenamt in Bielefeld eingegangen ist.

Traditionell waren alle Gemeindeglieder zum letzten Gottesdienst im Monat eingeladen, der in Alt-Lottes Kirchgemeinde immer am Samstag vor dem Monatswechsel ausgerichtet wird.

Pastorin Margarete Steinmann aus Alt-Lotte begrüßte die Christen zu einem besonderen Gottesdienst. Dazu gehörten das Ehepaar Landmesser mit Orgelspiel und Gesang sowie zahlreiche Kirchenchormitglieder, die zuvor Chorleiterin Annette Salomo besucht hatten. Dazu gehörte gegen Ende der Feier mit dem Thema Erinnerung an die Taufe auch die Abkündigung, für die sie das Wort weiterreichte an Pastor Jörg Oberbeckmann.

Als Vertreter von Superintendent André Ost übernahm es Synodalassessor Oberbeckmann aus Westerkappeln, die Gemeinde darüber zu informieren, dass es einige Monate länger dauern wird, bis ein Nachfolger von Detlef Salomo ins sein Amt eingeführt wird. Er trug einen Text vor, den das Alt-Lotter Presbyterium in einer Sondersitzung am Donnerstag, 25. Juli, beschlossen hatte. Darin heißt es:

„Am 29. Mai ist Iven Benck mit großer Mehrheit zum Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Lotte gewählt worden. Nach der Wahl gab es eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, die am Montag, 17. Juni abgelaufen ist. Es gab gegen seine Wahl keine Einsprüche.“

Einspruch beim westfälischen Landeskirchenamt in Bielefeld

Denn nicht aus Lotte, sondern aus dem Kreis derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zu den Probepredigten eingeladen wurden, habe es ein Schreiben an die Landeskirche und das Landeskirchenamt gegeben, in dem ein Einspruch geltend gemacht wurde, berichtete der Synodalassessor.

Der schriftliche Einspruch beziehe sich auf die Frage, die allen fünf Bewerberinnen und Bewerbern gestellt worden sei: nämlich die nach der familiären Situation. „Aber – und dieses ,aber' ist nun zu unterstreichen: aus juristischer Perspektive ist diese Frage nicht erlaubt“, betonte Jörg Oberbeckmann. Daraufhin sei das Landeskirchenamt zum Ergebnis gekommen, das der Synodalassessor als Presseerklärung verlas:

Presseerklärung der Landeskirche

„Das Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung der Evangelischen Kirchengemeinde Lotte muss erneut beginnen. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen konnte die Wahl nicht bestätigen, weil es im Lauf des Verfahrens zu einem Fehler gekommen ist.

Fragen nach der Familienplanung sind in Vorstellungsgesprächen unzulässig. Zu einer solchen Frage ist es bei einem Vorstellungsgespräch gekommen. Zwar gab es in dem Gespräch auch den Hinweis, dass diese Frage unzulässig sei. Es war jedoch nicht korrekt, sie überhaupt zu stellen.

Nach geltendem Kirchenrecht bedarf die Wahl eines Pfarrers oder einer Pfarrerin der Bestätigung des Landeskirchenamtes. Diese Bestätigung muss versagt werden, ,wenn in dem Wahlverfahren Fehler vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis Einfluss haben können‘, so das entsprechende Kirchengesetz, das hier keinen Ermessensspielraum vorsieht. Allein die Möglichkeit genügt: Es spielt also keine Rolle, ob der Fehler das Wahlergebnis tatsächlich beeinflusst hat oder nicht.“

Pfarrstelle wird am 31. August erneut ausgeschrieben

Den zeitlichen Ablauf beschrieb Oberbeckmann so: „In der Sondersitzung hat das Presbyterium entschieden, mit dem Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung am 1. September 2019 zu beginnen, nachdem am 31. August die Stelle in Lotte im Kirchlichen Amtsblatt zur Wiederbesetzung ausgeschrieben wird. Ab dem 1. September können sich also Pastorinnen und Pastoren auf diese Pfarrstelle bewerben.“

„Also wieder alles von vorne“, murmelte eine Kirchenchorsängerin hörbar enttäuscht über die nun längere Vakanz in Alt-Lotte. Presbyter und Kirchmeister Heinrich Arendröwer, der mit dem Presbyterium das Wahlverfahren erneut betreuen wird, sagte: „Die Abkündigung muss reichen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“

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