
Cyber-Grooming – der sexuelle Missbrauch von Kindern im Internet – beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Die Täter sprechen über Internet-Plattformen oder Apps gezielt Minderjährige an und versuchen, ihre Opfer zu Nacktaufnahmen oder sexuellen Handlungen vor der Kamera zu überreden. Nun verhandelte das Amtsgericht Tecklenburg einen solchen Fall.
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