Betrunken kam er trotz Corona anderen in einer Lingener Gaststätte zu nahe, einem Polizisten schlug er in den Bauch. Doch ins Gefängnis muss ein alkoholkranker und vorbestrafter Lingener nicht, entschied das Landgericht.
Betrunken kam er trotz Corona anderen in einer Lingener Gaststätte zu nahe, einem Polizisten schlug er in den Bauch. Doch ins Gefängnis muss ein alkoholkranker und vorbestrafter Lingener nicht, entschied das Landgericht.