Das Landgericht Osnabrück hat einen Beschluss des Amtsgerichts Lingen aufgehoben und mit deutlichen Worten zurückverwiesen. Den Drohanruf an einen Lokalpolitiker hielten die Richter für eine „ernstzunehmende Bedrohung“. Worum geht es?
Das Landgericht Osnabrück hat einen Beschluss des Amtsgerichts Lingen aufgehoben und mit deutlichen Worten zurückverwiesen. Den Drohanruf an einen Lokalpolitiker hielten die Richter für eine „ernstzunehmende Bedrohung“. Worum geht es?