Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Immer noch fehlen den Finanzämtern Erklärungen. Erinnerungsschreiben werden versandt, Verspätungszuschläge drohen.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Immer noch fehlen den Finanzämtern Erklärungen. Erinnerungsschreiben werden versandt, Verspätungszuschläge drohen.