Houda Knemeyer wohnt seit fünf Jahren in Lingen neben einer Flüchtlingsunterkunft. Und sie spricht Arabisch. „Von daher unterstütze ich die Flüchtlinge, ich bin eigentlich jeden Tag dort. Jetzt habe ich aber schlechte Erfahrungen gemacht, d
Kritik einer Betreuerin: Sind Flüchtlinge in Lingen schlecht behandelt worden?
Wenn ein Flüchtling krank wird
Bei akuten Erkrankungen und Schmerzen hat nach Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes jeder Flüchtling Anspruch auf eine erforderliche ärztliche Behandlung, eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt aber nur, wenn dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Vor dem Aufsuchen eines Arztes muss sich jeder Flüchtling im Sozialamt seiner Gemeinde einen Krankenschein ausstellen lassen – dieser ist, anders als noch vor rund einem Jahr, auch für ein Quartal und nicht nur für eine Untersuchung gültig. Facharztbehandlungen werden anders als noch vor einem Jahr auch nur noch in wenigen Ausnahmefällen vom zuständigen Gesundheitsamt überprüft. Abgerechnet werden die Behandlungen durch die kassenärztliche Vereinigung beziehungsweise die Stadt.
Nach einem 15-monatigen Aufenthalt erfolgt die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die Person bekommt eine Versichertenkarte und die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. „Von daher ist das Verfahren für die Flüchtlinge schon deutlich vereinfacht worden“, erklärte Günter Schnieders, Fachbereichsleiter Jugend, Arbeit und Soziales bei der Stadt Lingen.
Die Einführung einer vom Land favorisierten Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge hat der Niedersächsische Städte- und der Landkreistag aufgrund befürchteter Kostensteigerungen sowie einer den Kommunen „aufgedrückten Verwaltungskostenpauschale von acht Prozent“ abgelehnt.