Im Fall der Vergewaltigung einer Frau während einer Privatparty in Lingen hat das Landgericht Osnabrück den angeklagten 30-jährigen Wohnungsinhaber zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Verbüßung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
