Eine emotionale Aufgabe haben sich die Ansprechpartnerinnen für Frühverstorbene gestellt: Sie möchten für Familien da sein, die ein Kind durch eine Fehl- oder Totgeburt verloren haben. Solche Ansprechpartnerinnen gibt es in vielen Gemeinden
Trost nach Fehl- oder Totgeburten: Trauerheft für verwaiste Eltern im südlichen Emsland erschienen
Fehl- und Totgeburten
Eltern von fehl- oder totgeborenen Kindern haben auch Ansprüche: Alle Frauen haben unabhängig vom Schwangerschaftsalter ein Anrecht auf die Betreuung im verwaisten Wochenbett durch eine Hebamme. Acht Wochen lang werden bis zu 16 Kontakte zur Hebamme von der Krankenkasse bezahlt, es sei denn, der Arzt stellt ein Attest aus, dass mehr Bedarf besteht. Nachblutungen, Kreislaufprobleme, Milchbildung und anderes können neben den psychosozialen Aspekten als körperliche Symptome zu behandeln sein. Auch für Mütter totgeborener Kinder besteht der gesetzliche Mutterschutz. Bis zu 36 Stunden dürfen die Kinder zuhause aufgebahrt werden. Auf allen katholischen Friedhöfen gibt es inzwischen Kindergräber, in Lingen außerdem auf dem Neuen Friedhof, in Baccum, Biene, Darme und Schepsdorf. Weitere Informationen zu dem Thema können Agnes Buschermöhle (Tel. 05963/940216) oder Alwine Röckener (Tel. 0591/ 6106113) geben.