Schraders Handyrechnung weist normalerweise einen Betrag zwischen 15 und 20 Euro auf. Im Frühjahr 2009 stiegen seine Rechnungen mehrere Monate hintereinander auf bis zu 55 Euro. „Ich hatte einen Drittanbieter auf der Rechnung, den ich gar nicht kannte“, sagt Schrader. Es handelte sich um die Firma Net Mobile AG mit Hauptsitz in Düsseldorf, die zwischen 35 und 42 Euro für „genutzte Angebote“ in Rechnung stellte.
Nachdem Schrader das erste Mal die Net Mobile AG auf seiner Rechnung hatte, verlangte er von seinem Anbieter, T-Mobile, heute Telekom, eine Korrektur seiner Rechnung – ohne die nicht gewünschte und zudem unbekannte Leistung des Drittanbieters. Die Korrektur blieb aus, so ließ er den gesamten Betrag dieser Rechnung und auch folgender Rechnungen zurückbuchen. „Man kennt ja diese Abzock-Methoden“, so der Familienvater.
Allerdings beglich Schrader damit auch die korrekt aufgelisteten T-Mobile-Leistungen nicht. Damit wollte er den Druck auf das Unternehmen erhöhen.
Doch auch die Telekom versteht etwas vom Druckmachen und sperrte kurzerhand Schraders Anschluss, nachdem dieser das Lastschriftverfahren widerrufen, offene Beträge nicht überwiesen und Mahnungen ignoriert hatte.
Schrader kündigte daraufhin den Vertrag. Schließlich klagte die Telekom. Sie fordert 240 Euro für ausgebliebene Zahlungen nebst Nebenkosten, Zinsen und Rechtskosten ein.
In der Zwischenzeit hatte Schrader herausgefunden, dass seine Tochter die Handynummer des Vaters im Internet für ein Angebot eingegeben hatte. „Ich wunderte mich schon, warum ich mit SMS bombardiert wurde“, so Werner Schrader. Bei den Kurznachrichten soll es sich um Werbung gehandelt haben.
Schrader reichte eine Klageerwiderung beim Amtsgericht Bad Iburg ein. Er begründete die Zahlungsverweigerung mit der fehlenden Geschäftsfähigkeit seiner damals zehnjährigen Tochter. Damit sei der Vertrag mit der Net Mobile AG ungültig.
Telefonisch wollte die Heidelberger Kanzlei Seiler & Kollegen keine Auskunft geben. In einer unserer Zeitung schriftlich vorliegenden Antwort heißt es nur, dass sich die Forderungen nicht an die Tochter richten. Dass sie auf den kostenpflichtigen Bestell-Knopf im Internet gedrückt haben soll – dazu bezog die Kanzlei keine Stellung.
Im Internet gibt es zahlreiche Einträge von Personen, die von ähnlichen Problemen mit der Kanzlei Seiler & Kollegen berichteten. Nicht weniger Einträge widmen sich der Net Mobile AG, die laut Unternehmensregister im Geschäftsjahr 2009/2010 einen Umsatz von 92,6 Millionen Euro erzielte.