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Rechtsanspruch ab 2026 Betreuung in Grundschulen: Auch emsländische Kommunen unter Zeitdruck

Von Daniel Gonzalez-Tepper | 13.02.2023, 12:35 Uhr

Der Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern bis in den späten Nachmittag kommt ab 2026. Wer den Ausbau der Schulgebäude bezahlt, ist noch längst nicht geklärt. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), hat jetzt in Haselünne mehr Tempo gefordert.

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