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Mit fast 2,5 Promille am Steuer Hagenerin schleift Lebensgefährten mit dem Auto mit

Von Ulrich Eckseler | 25.07.2019, 16:44 Uhr

Eine 55-jährige Hagenerin hatte ihren Lebensgefährten nach einem Streit mit dem Auto über 250 Meter mitgeschleift. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Führerscheinentzug. Sie legte Berufung vor dem Landgericht ein.

Die Hitze am Donnerstag hatte auch Auswirkungen auf den Prozess am Landgericht Osnabrück. So berichtete der Vorsitzende, dass sich "ein Zeuge nach dem anderen wegen der Sommerzeit abgemeldet" habe. Er habe daher auch alle übrigen Zeugen, bis auf den Geschädigten, abgeladen, zumal die 55-jährige Angeklagte aus Hagen das Geschehen weitestgehend einräumte.

Wodka und Wein getrunken

Am 26. Juni 2018 holte die alkoholkranke Frau ihren Lebensgefährten gegen 18 Uhr aus Osnabrück ab. Dieser hatte hier das WM-Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen Südkorea angeschaut. Wissend, dass sie den Mann abholen sollte, trank die 55-Jährige jedoch vorher Wodka und Wein. Anschließend setzte sie sich betrunken ins Auto.

Mann zog die Handbremse

Aufgrund der Niederlage der deutschen Mannschaft war der Mann gereizt und schlecht gelaunt. Später wurde bei ihm zudem ein Alkoholspiegel von 0,94 Promille festgestellt. Auf dem Rückweg kam es zum Streit zwischen den beiden und er schlug gegen ihr rechtes Bein. In Hagen wollte der Mann an einer Tankstelle Zigaretten kaufen und bat die Frau, dort anzuhalten. Aufgrund seinen "unverschämten Verhaltens" kommentierte sie dies mit "Pech gehabt" und fuhr weiter. Ihr Lebensgefährte zog daraufhin die Handbremse, sodass der Wagen abrupt zum Stehen kam.

Er stieg aus, vergaß jedoch sein Portemonnaie im Auto. Als er sich in den Wagen beugte, gab die Frau Gas. Dabei wurde der Mann zwischen Fahrzeug und Beifahrertür eingeklemmt und etwa 250 Meter mitgeschleift. Er erlitt eine Nasenbeinfraktur, einen Bruch der Lendenwirbelsäule und des Schulterblattes sowie Hämatome und Schürfwunden. Nach einer späteren Physiotherapie verheilten alle Verletzungen wieder.

Therapie begonnen

Die Angeklagte fuhr indes weiter nach Hause und verständigte von dort die Polizei und berichtete, dass der Mann sie geschlagen habe. Gegen 22.15 Uhr wurde bei der ihr ein Blutalkoholwert von 2,46 Promille gemessen. Nach dem Vorfall begann die Frau, nach eigenen Angaben, eine ambulante Alkoholentzugstherapie. Seither sei sie "trocken".

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Hagenerin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurde ihr Führerschein für sechs Monate eingezogen.

Es ging ums Strafmaß

Gegen dieses Urteil legte die 55-Jährige Berufung vor dem Landgericht ein, die jedoch auf die Rechtsfolgen beschränkt war. Die Höhe der Strafe sollte also neu verhandelt werden, da die Verteidigung keine gefährliche Körperverletzung, sondern eine einfache Körperverletzung sah. Die Autotür sei geschlossen gewesen, als die Frau losgefahren sei und sie habe den Mann zunächst nicht bemerkt. Die Verteidigung strebte daher eine statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe an.

Bei der Kammer hatte dies allerdings wenig Chancen. Denn zum einen war die Berufung auf die Strafhöhe beschränkt, was automatisch bedeuten würde, dass der Tatvorwurf einer gefährlichen Körperverletzung akzeptiert wird. Zum anderen wies der Richter auf die schweren Verletzungen hin. Außerdem sei der Frau schon 2012 der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden. "Und, Hand aufs Herz, das werden nicht die einzigen Fahrten gewesen sein. Sie brauchen jetzt nicht zu antworten", so der Vorsitzende.

Berufung zurück gezogen

Im Raum standen letztlich die Möglichkeiten, dass die Frau einen "kleinen Abschlag" auf die Strafe erhält oder das Gericht entscheidet, sie durch einen Gutachter untersuchen zu lassen. Dieser würde wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, die Frau stationär unterzubringen, erläuterte der Richter. Nach kurzer Pause teilte die Kammer mit, dass dies auch das weiter Vorgehen wäre. Daraufhin zog die Verteidigung die Berufung zurück.

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