Wegen Baumfällungen entlang der B403 bei Bad Bentheim streiten sich der Landkreis Grafschaft Bentheim und die Fürst zu Bentheimsche Domänenkammer vor Gericht. Bei einem Aspekt, einer Fristsetzung zur Wiederbepflanzung, hat der Landkreis vom Verwaltungsgericht Osnabrück nun Recht bekommen.