Nächster Akt im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Fürstlichen Haus um gefällte Bäume im Bentheimer Wald. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im Eilverfahren entschieden hatte, dass die Fürst zu Bentheimsche Domänenkammer Ersatzpflanzungen als Entschädigung für die entlang der B403 gefällten Bäume vornehmen muss, will die Domänenkammer dem nun nachkommen.