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Glückaufstraße, Feuerstätte, Am Rathaus Diese Verkehrsregeln gelten an kniffligen Straßen in Georgsmarienhütte

Von Raphael Steffen | 22.08.2023, 07:00 Uhr

Auch geübte Verkehrsteilnehmer sind an manchen Stellen ratlos: Wer hat Vorfahrt? Wie schnell darf ich fahren? Unsere Redaktion hat drei Problemzonen in Georgsmarienhütte unter die Lupe genommen.

Eigentlich ist es so einfach: An der roten Ampel muss ich warten, grundsätzlich gilt rechts vor links, im Kreisel geht es immer gegen den Uhrzeigersinn. Trotzdem kommt es im Straßenverkehr gelegentlich zu unübersichtlichen Situationen und Verwirrung. Für alle, die ihre Kenntnis der Verkehrsregeln auffrischen wollen – drei Beispiele aus Georgsmarienhütte:

1. Der Kreisel Glückaufstraße/Alte Seilerei/Georg-Elser-Straße

In die eine Richtung geht es nach Oesede und zur B51, in die andere nach Kloster Oesede und zur A33; außerdem gelangt man ins Nahversorgungszentrum und zum Rathausparkplatz – der Kreisel auf der Glückaufstraße muss viel Verkehr aushalten. Zebrastreifen sollen sicherstellen, dass auch Fußgänger wohlbehalten von A nach B kommen. Und Fahrradfahrer?

Weil es in Richtung Oesede besonders schmal wird, ist bislang kein Platz für einen eigenen Radweg vorgesehen. Unmittelbar vor dem Kreisverkehr werden Radfahrer dann auf einen getrennten Geh- und Radweg geleitet; letzterer erhält bei der Querung eine eigene Spur neben einem Zebrastreifen. Gilt das Fahren auf diesen Streifen als Fahren im Kreisverkehr – sprich: einfahrende Fahrzeuge müssen warten?

Ja, sagt Heiko Recker, Verkehrsexperte beim ADAC: „Haben die Fußgänger mit Verkehrszeichen Nr. 293 StVO (Zebrastreifen) Vorrang, ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs ebenfalls zwingend.“ Die Bevorrechtigung des Radverkehrs werde hier durch den Zebrastreifen zusätzlich mit unterstützt.

2. Die Einfahrt beim Parkplatz am Rathaus

Wer den Parkplatz hinter dem Rathaus auf die Straße Am Rathaus verlassen möchte, wird durch entsprechende Schilder eindeutig darauf hingewiesen, dass er Vorfahrt gewähren muss. Häufig sieht man aber auch Autofahrer, die auf der Straße von sich aus anhalten, wenn jemand auf die Ausfahrt zurollt – offenbar, weil sie vermuten, hier gelte rechts vor links. Das ist jedoch falsch.

Bei einer Ausfahrt hat im Gegenteil der fließende Verkehr Vorrang. Parkplätze werden dabei wie private Grundstücke mit abgesenktem Bordstein behandelt. Auf Parkplätzen selbst gilt übrigens ebenfalls kein rechts vor links. Denn auch, wenn man oft Hinweisschilder mit der Aufschrift „Hier gelten die Regeln der StVO“ sieht: Die Straßenverkehrsordnung greift größtenteils nicht, da es sich bei den Fahrgassen auf einem Parkplatz nicht um Straßen handelt, wie der Bundesgerichtshof Ende 2022 geurteilt hat (Az.: VI ZR 344/21).

3. Die Ecke Graf-Stauffenberg-Straße/Feuerstätte

Wer die Graf-Stauffenberg-Straße Richtung Süden fährt und die Michaelisschule links liegen lässt, erreicht die Kreuzung mit der Feuerstätte – und muss Fahrzeuge, die von rechts kommen, nicht vorlassen. Denn die Feuerstätte ist in diesem Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen, landläufig auch nicht ganz richtig als Spielstraße bezeichnet.

„Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist in der Regel rechts vor links zu beachten“, informiert der ADAC auf seiner Homepage: „Wer allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt und wieder auf eine normale Straße fährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Hier gilt nicht rechts vor links.“

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist maximal Schrittgeschwindigkeit, also zwischen sieben und zehn Kilometer pro Stunde (km/h), erlaubt.

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