Bis 2028 hat die Comenius-Schule in GMHütte, die nach dem Sommerferien auch im Schuljahr wieder zweizügig im neuen fünften Jahrgang startet, in jedem Fall Bestandsschutz. Doch wie es perspektivisch weiter geht, ist nach wie vor völlig offen.
Die Zukunftsfrage dürfte sich spätestens zum Schuljahr 2022/23 entscheiden, wenn nach derzeitigem Stand das letzte Mal eine neue fünfte Klasse eingerichtet wird. Der neue Schulleiter Matthias Heithecker ist bei der diesjährigen Entlass-Feier aber wohl bewusst nicht auf diesen Punkt eingegangen, denn es gibt derzeit keine klaren Aussagen von Landespolitik oder Schulträger Landkreis, wohin die Reise gehen könnte.
Nur eins scheint sich abzuzeichnen, wie aktuell aus Grundschul- und SekI-Schulen zu vernehmen ist: Während die Grundschulen in der Region weiter im Zuge der Inklusion mit den vorgesehenen zwei Förderlehrerstunden pro Klasse und pro langsamer lernendem Schüler versorgt werden, dürfte es zum neuen Schuljahr zu einer weiteren Absenkung der zu verteilenden Unterstützungsstunden durch Fachlehrern bei den weiterführenden Schulen kommen.
Schulleiter Heithecker: Ihr seid auf guten Weg
Die Abschlussfeier an der GMHütter Förderschule hat auch diesmal wieder etwas Besonderes gehabt. Denn es stehen nicht die Reden der Vertreter von Schulträger oder Stadt im Mittelpunkt, sondern die Klassen der Abschluss-Jahrgänge sorgen für einen ungewöhnlichen Rahmen. Diesmal unter dem Motto: "Das Grundgesetz – ich werde 70 und ihr entlassen."
Ein halbes Jahr haben sich die Schüler im Unterricht mit dem Grundgesetz und den dort festgeschriebenen Grundrechten beschäftigt. In den Stunden sind dann kleine Filmbeiträge entstanden, in denen es jeweils um die Bedeutung eines Artikels im Alltag geht.
Zu den Klängen des Songs "Tu das nicht" der Band "Die Ärzte" wird da jeweils ein Negativ-Beispiel für respektloses und nicht zu tolerierendes Verhalten in Szene gesetzt – zum Beispiel, wenn am Kiosk junge Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer sexuellen Orientierung nicht bedient werden oder höhere Preise bezahlen müssen. Für die Grundgesetz-Figur sind solche Situationen Anlass, hier jeweils gleich das Eintreten für die Rechte des anderen dagegen zu setzen.
Auch Comenius-Schulleiter Heithecker stellte in seiner Rede einen Grundgesetz-Artikel heraus: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – Artikel 2, Absatz 1. "Du hast das Recht, so zu sein, wie du bist", führte er hier aus und fuhr fort: "Man darf sein, wie man ist. Dies war und ist immer der Grundsatz eurer Lehrer, Grundsatz eurer Eltern, aber auch Euer Grundsatz im Umgang miteinander."
Schwächen und Stärken – die Schulleistungen, das Verhalten, die Ängste, das Aussehen, die Sprache oder die Herkunft – alles werde untereinander akzeptiert. Es gebe aber auch eine Einschränkung, machte der Schulleiter deutlich: "Tue, was du willst, aber nur, solange die Rechte der anderen nicht eingeschränkt werden". Oder wie Heithecker in einem bildhaften Vergleich formulierte: "Das Recht, deine Arme zu schwingen, endet dort, wo die Nase des Nächsten beginnt."
Das Ziel, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, dies sei das Ziel der Schule und "sicher auch euer Ziel" gewesen. Dafür lohne es sich, den Weg weiter zu gehen. "Ihr seid auf einem guten Weg", machte er vor der Überreichung der 17 Hauptschulabschlüsse und der 11 Förderschul-Abschlüsse deutlich. Er freute sich, dass es wieder eine gute Quote gebe, was Schüler und Schülerinnen betreffe, die jetzt ein Ausbildung beginnen würden.
Es dürfte in den kommenden Jahren spannend werden, wie sich hier unter veränderten Rahmenbedingungen die Zahlen im Vergleich zu den in der Vergangenheit erreichten Übergängen ins Berufsleben entwickeln.