Grünen-Ratsmitglied Robert Lorenz hat nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Das urteilte nun das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg. Lorenz ist mit seiner Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Bad Iburger Amtsgerichts erfolgreich gewesen. Im GMHütter Rathaus dürfte die Post des OLG für verdutzte Gesichter bei Bürgermeisterin Dagmar Bahlo und der Verwaltungsspitze sorgen. Die OLG-Entscheidung hat Grundsatzcharakter.