Wenn Mitarbeiter von Hans-Georg Buchholz mit Corona in Quarantäne müssen, zahlt er ihnen das Gehalt weiter und erhält dafür eine Entschädigung vom Staat. So war es bisher. Doch jetzt stellt sich Niedersachsen plötzlich quer und der Unternehmer aus Georgsmarienhütte fragt sich: Muss er Geld von seinen Arbeitnehmern zurückfordern?