Die derzeitigen Gebührensätze für die beiden kommunalen Friedhöfe in der Stadt Fürstenau reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Um das zu erreichen, müsste die Samtgemeinde als Eigentümerin allein die Bestattungsgebühren um 111 Prozent anheben. Das möchte die Kommune aber nicht. Der Kompromiss: eine Anhebung um 56 Prozent. Ein weiteres Thema: das verbotene Ablegen von Grabschmuck auf Rasengräbern.