
Das Amtsgericht Bad Iburg hat die Klage einer Autofahrerin zurückgewiesen, die ein Kind auf einem Zebrastreifen angefahren hatte. Die Frau ist der Ansicht, die Kindsmutter habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, und der Junge soll schon vor dem Zebrastreifen mit seinem Fahrrad auf die Straße gefahren sein.
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