Die Mehrwertsteuer-Senkung für Speisen in der Gastronomie läuft voraussichtlich zum Ende des Jahres aus. Das sorgt bei Gastwirten für Unmut, auch im Osnabrücker Nordkreis.
Der Steuersatz wurde während der Corona-Krise auf sieben Prozent gesenkt, um Gastronomen zu entlasten, Getränke sind von dieser Sonderregelung ausgeschlossen. Mehrfach wurde diese Maßnahme seit dem 1. Juli 2020 verlängert. Jetzt soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent steigen, wenn das Corona-Steuerhilfegesetz nicht verlängert wird.
Der Dehoga-Bundesverband hat eine Petition ins Leben gerufen, damit die sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleiben. Sie begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass der Restaurantbesuch für alle bezahlbar und die Vielfalt in der Gastronomie erhalten bleiben muss. Wie schauen Gastronomen im Nordkreis auf die Änderung?
„Schön ist es natürlich nicht“, sagt Marc Dückinghaus, der in Merzen den Gasthof Dückinghaus betreibt. „Wir können uns nicht dagegen wehren. Es wird schwieriger und teurer. Aber deswegen ist es noch keine Katastrophe.“
Gastronomen müssen Erhöhung an Gast weitergeben
Kein Gastronom in der Region werde glücklich darüber sein, so der 1. Vorsitzende des Dehoga-Kreisverbands Bersenbrück. Der Gast werde damit zurechtkommen müssen. „Wir als Gastronomen können die Erhöhung nur an den Gast abgeben“, erläutert Dückinghaus. Es werde sich zeigen, ob der Gast bereit sei, höhere Preise zu bezahlen. Er gehe jedoch davon aus, dass die Gastronomen in der Region auch diese Hürde überstehen.

Doch das ist nicht die einzige, erläutert Dückinghaus. Alles sei teurer geworden, so auch die Lebensmittel-, Energie- und Lieferkosten. Zum Januar 2024 steige auch der Mindestlohn wieder. „Das darf man nicht vergessen.“ Die reduzierte Mehrwertsteuer habe bisher die ganz großen Preiserhöhungen vermieden. Je nachdem, wie die einzelnen Gastronomiebetriebe bisher kalkuliert haben, werde sich eine gestiegene Mehrwertsteuer in den Preisen niederschlagen, so Dückinghaus.

In der Gastronomie gebe es einen Inklusivpreis, erläutert Dückinghaus. Der Inklusivpreis umfasst zusätzliche Sonderleistungen wie zum Beispiel die Bewirtung in der Gastronomie. Die Lebensmittel werden zum Umsatzsteuersatz von sieben Prozent eingekauft und als fertige Speisen mit 19 Prozent verkauft, so Dückinghaus. In anderen Branchen sei die Mehrwertsteuer sowohl beim Einkauf als auch beim Verkauf von Produkten gleich. Laut Dückinghaus sollte entweder der Einkauf mit besteuert werden oder es bei der reduzierten Mehrwertsteuer bleiben.
Birgit Surendorff: Erhöhung extrem ungerecht
„Ich mache mir Sorgen, dass Essengehen zum Luxusgut wird“, äußert Birgit Surendorff ihre Bedenken zum voraussichtlichen Ende der Mehrwertsteuer-Senkung. Surendorff betreibt das Hotel und Restaurant Surendorff in Bramsche. Auch sie werde die Erhöhung um 12 Prozentunkte, sollte sie kommen, eins zu eins an den Gast weitergeben müssen. Die Speisen werden teurer, als sie ohnehin schon seien. Zudem betont auch sie die gestiegenen Lebensmittel-, Energie- und Personalkosten.

Sie empfindet die voraussichtliche Erhöhung in der Gastronomie als „extrem ungerecht“, vor allem da bei Fertigprodukten in Supermärkten, bei Imbissen und Lieferdiensten nur sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen. „Der Gast wird bestraft, weil er bei uns vom Porzellan isst.“