Das Bundesverwaltungsgericht hält die „Aufklärungsrüge“ im Normenkontrollverfahren zum Gewerbegebiet „Natberger Feld“ in Bissendorf für unbegründet.
Das Bundesverwaltungsgericht hält die „Aufklärungsrüge“ im Normenkontrollverfahren zum Gewerbegebiet „Natberger Feld“ in Bissendorf für unbegründet.