Im April verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen 66-jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung durch den Wurf mit einem Vogelhäuschen. Dieses Urteil will er nicht hinnehmen und ging bis zum Oberlandesgericht.
Im April verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen 66-jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung durch den Wurf mit einem Vogelhäuschen. Dieses Urteil will er nicht hinnehmen und ging bis zum Oberlandesgericht.