„Sie hätten verhindern können, dass kranke und verletzte Tiere ohne Betäubung abgeladen wurden“, wandte sich der Richter an die Angeklagten. Eine Mitwirkung an der Tierquälerei an der Laderampe des Schlachthofs war den beiden Tierärzten jedoch nicht nachzuweisen. Deshalb: Freispruch für die amtlichen Veterinäre im Schlachthof Bad Iburg.