Die Sparkasse muss einem Mann 900 Euro erstatten, nachdem dieser Betrag mit seiner EC-Karte abgehoben wurde. Der Mann habe nachweisen können, so das Amtsgericht Bad Iburg, dass seine persönliche Geheimzahl zuvor ausgespäht worden sei.
Die Sparkasse muss einem Mann 900 Euro erstatten, nachdem dieser Betrag mit seiner EC-Karte abgehoben wurde. Der Mann habe nachweisen können, so das Amtsgericht Bad Iburg, dass seine persönliche Geheimzahl zuvor ausgespäht worden sei.